Re: Alles ist besser als Deutschland... Gisu und andere...
die Situation, die Du schilderst ist wahrlich erschreckend. Ich kenne diese FA-Willkür nur allzugut. Wegen angeblicher Steuerschuld von 1800 Euro eine Gewerbeuntersagungsverfahren. Sind die denn blöd? Der Witz bei der Sache ist, dass das FA munter die geschätzten Vorauszahlungen addiert, die aber vollkommen unrealistisch sind, wenn ersteinmal die Erklärungen vorgelegt werden. In meinem Fall war ich wegen Umzuges mit der Abgabe der Erklärungen im Verzug und die Schätzungen beruhten auf alten Annahmen. Als dann die Erklärung vorlag, stellte sich heraus, das ich vom FA etwas zurückzubekommen hatte. Das änderta aber natürlich nix and den Annahmen für das laufende Jahr (is ja klar!) Also laufen dann bis zur Abgabe der aktuellen Erklärung alle Maschinen auf Hochtouren - inkl. der völlig verqueren Androhung der Gewerbeuntersagung.
Für kleine und mittlere Unternehmen ergibt sich daher folgende Lösung des Dilemmas:
Neben guten Proggern eine excellente Kraft einstellen, die immer alle Zahlen auf dem laufenden hat und die Buchhaltung 1A organisiert, auch in schwierigen Zeiten.
Ein Bankkonto einrichten, auf das alle eingenommene USt überwiesen wird, ohne Berücksichtigung der Vorsteuer. Hierzu eine Einzugsermächtigung an das FA erteilen. Ihr werdet Euch wundern, wieviel Knete sich auf dem Konto ansammelt, wenn man den Vorsteuerabzug nicht berücksichtigt und die USt mental abschreibt. Das deckt mehr, als die USt-Schuld und reciht u.U. für die Zahlung weiterer Steuern, wenn die Erklärung dann die Vorsteuer berücksichtigt.
Man muß natürlich etwas Umdenken bei der Preiskalkulation.
Angenommen, man kauft für Netto 100, plus 16 Mwst. Dann muß man 116 als Einkauf kalkulieren und dararauf den Aufschlag kalkulieren, den man haben muß. Sagen wir mal, wir brauchen 10% auf das Netto, schlagen es aber auf das Brutto auf, verkaufen also für 126 netto plus 20,16 USt = 146,16 Brutto. Auf unserem Extrakonto schreiben wir 20,16 gut, wobei wir endgültig nur 4,16 (Vorsteuer - kassierte USt) schulden.
Wenn man also solche Preise am Markt durchdrücken kann, dann ist diese "mentale Verdrängungsmethode" ein Weg, die Steuer zur jederzeitigen Zahlung vorzuhalten.
Irgendwleche Buchhalter hier? Mache ich einen Gedankenfehler? Bei mir funktioniert das mittlerweile.
Grüße und alles gute aus dem Finanzsumpf Deutschland.
Arnd
NB: Wenn ordentliche Kaufleute die Methoden der FA anwenden würden, nämlich einfach munter drauflos zu schätzen , ohne das vorherige Ergebnis zuberücksichtigen, würde man sich m.E. als Geschäftsführer strafbar machen. Aber so ist das eben in .de dieser und kommender Tage! |