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Originally Posted by TBluem Ich will keine Panik machen, aber sorry, das ist eben nicht ok.
Nehmt das bitte nicht so auf die leichte Schulter, so eine Abmahnung kommt schnell und kann ziemlich teuer werden. Und die Gerichte ziehen da auch noch mit - die Irrsins-Urteile, nach denen Seitenbetreiber verurteilt werden, weil Richter der Auffassung sind, dass zwei Klicks zur Anbieterkennzeichnung nach TDSG zuviel sind, sollten nun ausreichend bekannt sein. Das Urteil wurde, zumindest was die "zwei Klicks" angeht, zwar später in der berufungsverhandlung vom OLG München aufgehoben (Az.: 29 U 2681/03), aber bis dahin hat es den Webseitenbetreiber viel Geld und Nerven gekostet.
In einem anderen Fall ist dem gleichen Gericht sogar 4x scrollen schon zuviel!
Jens Ferner, den ich oben zitiert habe ist übrigens als studentischer Mitarbeiter der Kanzlei Ferner & Kollegen (Vater?) speziell für die Bereiche Internet & Marketing zuständig.
Momentan kann man wirklich nur Empfehlen die Registrierung zu deaktivieren!
Gruß Thomas |
Es wird ja niemand gezwungen sich zu registrieren. Wenn er das dennoch tut muß er mit den Bedingungen des Betreibers einverstanden sein. Im Gesetz setht ja nicht ausdrücklich das der Nutzer das selber löschen können muss, sondern das ihm die Möglichkeit der Entfernung seiner Daten gegeben sein muss. Wie das passiert ist eine andere Geschichte. Ob per Email usw. So sehen das auch die Datenschützer.
Nicht immer haben Anwälte mit ihrer Rechtsaufassung Recht auch wenn man das oft meinen könnte. Ich und ein paar Kunden haben schon einige Abmahnungen die an den Haaren herbeigezogen waren hinter sich. Nicht eine Unterlassungserklärung wurde abgegeben und nicht einmal wurde geklagt. Denn im Fall des Falles trägt die unterlegene Partei den Rechtstreit. Vorab darf aber erstmal von der klagenden Partei gezahlt werden. Das wissen nicht alle. lol
Ich denke solange wirklich niemand versucht seine Benutzer in irgendeiner Weise zu übervorteilen hat er nicht viel zu befürchten auch wenn einige Anwälte kleine Fehler als Einnahmequelle sehen. Denen wird früher oder später das Handwerk gelegt. So oder so :-)
Man kann das Internet damit wirklich kaputt machen, aber dann versiegt auch eine Einnahmequelle für Anwälte.
Bisher versucht diese Lobby das weitergeben von Informationsquellen mit Hinweis auf das Rechtsberatungsgesetz zu verhindern, aber solange es noch öffentliche Büchereien gibt kann man fast alles selber nachlesen. Die passenden Urteile findet man über das Netz sehr schnell. Das einzigste Problem ist das ab einem gewissen Streitwert ein Anwalt von Nöten ist.
Ich hoffe das dieses veraltetete ursprünglich zum Schutze der Verbraucher vorgesehene Gesetz auf EU-Ebene endlich ausgemerzt wird. In einer Informationsgesellschaft wie heute ist das überholt. Dann erhält vielleicht wieder mal derjenige der Recht hat und nicht derjenige der sich die Anwälte leisten kann.